Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist im Grundgesetz verankert und bildet den Mittelpunkt der Europapolitik im Bundestag. Als Querschnitts- und Fachausschuss behandelt er zentrale Fragen der Integration, institutionelle Entwicklungen, Strategiepapiere, die EU-Finanzplanung sowie Erweiterungsvorhaben. Unter bestimmten Bedingungen kann er Beschlüsse des Plenums ersetzen. Mit seinen 34 Mitgliedern zählt er zu den großen Ausschüssen und steht in engem Austausch mit EU-Institutionen und den Europaausschüssen anderer nationaler Parlamente.
Der Finanzausschuss befasst sich – mit Ausnahme der Haushaltspolitik – mit den Aufgaben des Bundesfinanzministeriums. Seine 42 Mitglieder beraten die vom Bundestagsplenum überwiesenen Vorlagen: Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen oder des Bundesrats, aber auch Anträge, Berichte und EU-Vorlagen. Besonders in der Steuerpolitik, im Zollwesen sowie bei der Finanzmarktregulierung von Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäften hat der Ausschuss in der Regel die federführende Zuständigkeit.
Der Verkehrsausschuss behandelt Themen, die Millionen Menschen täglich betreffen. Deutschland ist ein zentraler Wirtschaftsstandort und europäisches Drehkreuz für Personen- und Güterverkehr – entsprechend wichtig ist eine leistungsfähige Infrastruktur. Bevor Gesetzentwürfe zu Verkehr, Mobilität und Logistik im Plenum beraten werden, prüft sie das 30 Mitglieder zählende Gremium. Für fachliche Einschätzungen können Sachverständige in öffentlichen Anhörungen gehört werden, um fundierte Entscheidungen vorzubereiten.
Der Tourismusausschuss ist das politische Forum für die Tourismuspolitik in Deutschland. Mit 14 Mitgliedern setzt er sich für die Stärkung des Standorts durch Strategien zur Fachkräftesicherung, Digitalisierung und fairen Wettbewerb für Reisebüros und Veranstalter ein. Verbraucherrechte, etwa bei Flugverspätungen oder Insolvenzen, stehen ebenfalls im Fokus. Zudem fördert das Gremium nachhaltige Konzepte, die klimafreundliche Mobilität und Ressourcenschonung betonen. Öffentliche Anhörungen zu wichtigen Themen werden über das Parlamentsfernsehen übertragen.
Der Umweltausschuss widmet sich Fragen, die den Erhalt unserer Lebensgrundlagen betreffen. Dazu gehören Strategien gegen den Klimawandel, Antworten auf Extremwetterereignisse wie Fluten oder Dürren, der Schutz von Artenvielfalt und Natur sowie ein effizienter Umgang mit Ressourcen. Auch Themen wie der Umgang mit Atommüll fallen in seinen Zuständigkeitsbereich. Dem Ausschuss gehören 38 Mitglieder an, die Lösungen für ökologische, klimapolitische und sicherheitsrelevante Herausforderungen erarbeiten.