Bericht aus dem Deutschen Bundestag
Die neue Grundsicherung: Bürgergeld wird zur Grundsicherung - Fördern und Fordern kehrt zurück.
Wir schaffen das Bürgergeld ab, die neue Grundsicherung kommt. Denn wir wollen erwerbsfähige Arbeitslose dauerhaft in Beschäftigung bringen. Wir verbessern die Arbeitsaufnahme, indem die Vermittlung wieder vorrangig wird. Dabei ist zentral: Wer keine Termine einhält oder zumutbare Arbeit nicht annimmt, erhält keine Leistungen. Härtefälle berücksichtigen wir. Der Grundsatz „Fördern und Fordern“ tritt so wieder in den Vordergrund: Wir fördern Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit und fordern die aktive Mitwirkung desjenigen ein, der staatliche Unterstützung erhält. Den Jobcentern werden wirksamere Instrumente an die Hand gegeben, mit denen die Mitwirkung eingefordert werden kann. Zugleich sollen sie Menschen noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen. Dazu wird unter anderem der Zugang zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erweitert und Jobcenter bekommen mehr finanzielle Spielräume für Förderleistungen. Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Leistungsrechtsanpassungsgesetz: Rechtskreiswechsel ukrainischer Flüchtlinge - Von der Grundsicherung in die Asylleistungen
Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich seit dem 1. April 2025 in Deutschland registriert haben, erhalten zukünftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so wie Flüchtlinge aus anderen Ländern auch. Hauptunterschied zum aktuellen Zustand: Die Regelsatzleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen etwa 20 Prozent unter denjenigen nach dem SGB II, der Grundsicherung. Für Alleinstehende ist ein Grundbedarf von 441 Euro vorgesehen, während der Regelsatz bei der Grundsicherung 563 Euro beträgt. Außerdem sind die Vorschriften zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen im Asylbewerberleistungsgesetz wesentlich strenger als im SGB II. So beträgt bspw. das Schonvermögen für den Leistungsberechtigten und seine Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, jeweils 200 Euro. Das heißt im Ergebnis: Die Ausgaben des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sinken perspektivisch. Statt der Jobcenter sollen künftig die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sein. Der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt erhalten. Es gibt einen geminderten Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Am Schutzstatus selbst soll sich dagegen nichts ändern. Für Flüchtlinge aus der Ukraine, die vor dem Stichtag 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung erhalten haben, bleibt alles, wie es ist.
Änderung des Bundesjagdgesetzes: Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht
Ein weiterer Meilenstein unserer Landwirtschaftspolitik ist die Entscheidung der Koalition, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Dort, wo er insbesondere eine konkrete Bedrohung für Nutztiere darstellt – auf Weiden, in Offenlandschaften oder auf Deichen –, soll er künftig aktiv bejagt werden können. Damit schaffen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen realistischen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weidetierhaltung.