Georg Günther

Bericht aus Berlin

- welche Themen im März wichtig sind

Energiesofortprogramm 

Die Bundesregierung will die Verbraucher angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise entlasten. Dafür wird die Energiesteuer auf Diesel und Benzin für zwei Monate um jeweils 17 Cent brutto pro Liter gesenkt. Das Maßnahmenpaket entspricht einer Entlastung von rund 1,6 Milliarden Euro.

Darüber hinaus ermöglicht es die Bundesregierung Arbeitgebern, ihren Angestellten eine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen wird die Tabaksteuer erhöht.

Weitere Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen werden mit der großen Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027 umgesetzt.

Blickpunkt Sondervermögen

Das ifo-Institut und das Institut der deutschen Wirtschaft haben durch Bewertungen des Mitteleinsatzes des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Fragen rund um den Einsatz der Mittel hervorgerufen. Zunächst einmal stand und steht für uns im Mittelpunkt, dass wir mit den Entscheidungen aus 2025 zum SVIK und den Regelungen zur sog. Bereichsausnahme dringend notwendige Investitionen in unsere Infrastruktur und Verteidigungsfähigkeit finanzieren können. Für uns ist dabei klar, diese Schulden sind nur tragfähig, wenn sie nachhaltiges Wachstum erzeugen. Deswegen werden wir weiterhin als Haushaltsgesetzgeber die Ausgaben aufmerksam und kritisch begleiten. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass es sich bei den Ausgaben des SVIK um zusätzliche Investitionen in die Modernisierung des Landes handelt, die die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzen. 2025 konnten die Investitionsausgaben dadurch im Vergleich zu 2024 um circa 17 Prozent gesteigert werden (von insgesamt rund 87 Mrd. Euro entfielen 24 Mrd. Euro auf das SVIK).

Die im Deutschen Bundestag vereinbarte Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt als das maßgebliche Kriterium für die „Zusätzlichkeit“ der Investitionen wird sowohl 2025 als auch für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 eingehalten.

Reform der privaten Altersvorsorge 

Wir stärken die private Altersvorsorge, indem wir in dieser Woche eine grundlegende Reform der Riester-Rente beschließen. Damit setzen wir auch einen weiteren Baustein unseres Rentenpakets I um. Dabei legen wir einen klaren Schwerpunkt auf die Chancen des Kapitalmarktes, um die Sparer in Deutschland stärker zu Investoren zu machen und auch Bezieher von geringen und mittleren Einkommen besser an den – über lange Zeiträume betrachtet – positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt teilhaben zu lassen. Den Fokus auf Rendite unterstreichen wir mit dem erstmaligen Angebot eines Depots ohne renditemindernde Beitragsgarantien, dem Wegfall der Pflicht zur Verrentung des angesparten Kapitals, der Senkung und stärkeren Verteilung der anfallenden Kosten und einer Steigerung der Attraktivität der staatlichen Förderung. Um auch Unerfahrene an den Kapitalmarkt heranzuführen, eröffnen wir die Möglichkeit eines von einem öffentlichen Träger angebotenen Standarddepots, das zudem die Verknüpfung mit der Frühstart-Rente vereinfacht. Diese werden wir noch in diesem Jahr beschließen. Ganz besonders wichtig war uns, endlich die Gruppe der Selbständigen in die Riester-Rente aufzunehmen. Mit ihrer Aufnahme erkennen wir gleichermaßen den immens wichtigen Beitrag an, den diese Leistungsträger jeden Tag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft erbringen. Die vorliegende Reform geht in ihrer positiven Wirkung aber über den Einzelnen noch hinaus:

Indem wir dazu beitragen, Spareinlagen am Kapitalmarkt zu investieren, steht zusätzliches Kapital für Innovationen und damit für Wachstum zur Verfügung.

Das antragslose Kindergeld wurde beschlossen

Das Bundeskabinett hat außerdem das antraglose Kindergeld beschlossen. Es soll künftig ohne Antragstellung ausgezahlt werden können. Mit diesem Beschluss werden bürokratische Hürden für Familien abgebaut. Die neue Regelung soll ab dem Frühjahr 2027 zunächst für Familien gelten, die bereits Kinder haben und Kindergeld beziehen. Dieses Gesetz ist Teil der Modernisierungsagenda.