Gesprächsrunde mit dem Verband des Kfz-Gewerbes MV
Auf Einladung der Vertreter des Verbandes des Kfz-Gewerbes Mecklenburg-Vorpommern fand in Grimmen ein gemeinsames Gespräch statt. Dieser Einladung bin ich gerne gefolgt. Im Mittelpunkt des Austauschs stand das geplante EU-Recht auf Reparatur.
Das Kfz-Gewerbe unterstützt grundsätzlich das Ziel, Reparaturen zu fördern und damit Ressourcen zu schonen. Kritisch bewertet wird jedoch die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben, insbesondere weil Personenkraftwagen bislang nicht von den Regelungen ausgenommen sind.
Als besonders problematisch sehen die Vertreter des Verbandes die geplante Verlängerung der Gewährleistung um zwölf Monate nach einer Reparatur. Was bei klassischen Elektrokleingeräten sinnvoll erscheinen mag, könnte im Fahrzeugbereich zu erheblichen praktischen und rechtlichen Herausforderungen führen. Werkstätten reparieren in der Regel einzelne Bauteile und nicht das gesamte Fahrzeug. Zusätzliche Gewährleistungs- und Haftungsrisiken könnten Reparaturen verteuern und Kfz-Betriebe unverhältnismäßig belasten.
Die Verbandsvertreter machten deutlich: Das Recht auf Reparatur darf nicht dazu führen, dass ausgerechnet diejenigen Betriebe zusätzlich belastet werden, die Reparaturen tagtäglich ermöglichen. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes besteht daher dringender Anpassungsbedarf bei der Umsetzung der Regelungen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war die Zukunft der beruflichen Ausbildung im Kfz-Handwerk. Die Unternehmer äußerten große Sorge über die rückläufige Zahl ausbildender Betriebe. Zwar ist das Interesse an einer Ausbildung weiterhin hoch – landesweit befinden sich rund 1.200 junge Menschen in einer Ausbildung im Kfz-Bereich –, gleichzeitig stehen immer weniger Betriebe als Ausbildungsstätten zur Verfügung.
Kritisch sehen die Unternehmer zudem die Pläne des Bildungsministeriums Mecklenburg-Vorpommern, künftig nicht mehr alle berufsspezifischen Fachrichtungen an allen neun Berufsbildenden Schulen des Landes anzubieten. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist die räumliche Nähe zur Berufsschule ein wichtiger Faktor für die Attraktivität eines Ausbildungsberufs.
Ein Wechsel des Schulstandortes während der Ausbildung könne für Auszubildende erhebliche Belastungen mit sich bringen. Neben dem Verlust gewachsener Klassengemeinschaften könnten deutlich längere Anfahrtswege entstehen. Viele Auszubildende verfügen aufgrund der hohen Kosten noch nicht über einen Führerschein. Da Fahrtkosten derzeit nicht übernommen werden, könnten zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Auch eine externe Unterbringung würde weitere Kosten verursachen und die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf erschweren.
Positiv bewerteten die Unternehmer die von der Bundesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Senkung der hohen Kosten für den Führerscheinerwerb. Sie regten zugleich an, diese Unterstützung auch auf den Erwerb von Lkw- und Omnibusführerscheinen auszuweiten. Diesen Vorschlag nehme ich gerne mit nach Berlin.