Bericht aus Berlin April
Vergabebeschleunigungsgesetz
Mit der Verabschiedung des Vergabebeschleunigungsgesetzes vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen wir die öffentliche Beschaffung. Damit entlasten wir die Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Wirtschaft von Bürokratie. Die dringend notwendigen Investitionen in die Infrastruktur, gerade auch durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz finanziert, können nun schneller umgesetzt werden. Ebenso werden Maßnahmen ergriffen, um die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Mit dem Gesetz stärken wir die Wirtschaft und entlasten sie von Bürokratie, insbesondere durch digitale Nachweismöglichkeiten und die Stärkung des Once-Only-Prinzips. Zudem steigern wir die digitale Souveränität bei der Beschaffung und verbessern somit auch die deutsche und europäische Sicherheitsstruktur.
Kampf gegen Internetkriminalität
Das Kabinett hat in den letzten Sitzungswochen den Gesetzentwurf "Gesetzentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren" beschlossen. Damit werden die Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden insbesondere im Kampf gegen Internetkriminalität gestärkt. Anbieter von Internetzugangsdiensten werden verpflichtet, die an Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Die Pflicht soll sich auf weitere Daten wie die Portnummern erstrecken, sofern dies für die eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Standortdaten und andere Verkehrsdaten, insbesondere Informationen über besuchte Websites oder genutzte Online-Dienste, sind von dieser Pflicht nicht erfasst.
Reform der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und umfasst mehrere wichtige Änderungen: Bei der Medikamentenzuzahlung steigt der Mindestbeitrag von 5 auf 7,50 Euro sowie der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro. Die Einkommensgrenze, bis zu der man GKV-Beiträge zahlen muss, wird 2027 um 300 € pro Monat erhöht. Ab 2028 wird außerdem die Grenze erhöht, ab der man in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Die Reform zielt darauf ab, die Beiträge stabil zu halten und die Kosten zu senken, um das Gesundheitssystem auch langfristig finanzierbar zu halten. Ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll im kommenden Jahr zudem die Kassen um rund 16,3 Milliarden Euro entlasten. Weitere Entlastungen soll eine ab 2028 einzuführende Zuckersteuer auf Getränke bringen. Zudem werden die Kosten für Menschen in der Grundsicherung ab 2031 zu einem größeren Teil aus Steuermitteln finanziert.
Die vorliegende Gesetzesvorlage sorgt aber auch innerhalb der Union noch für einigen Diskussionsbedarf.